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Formulare des Imkervereins Günzburg
Jährliche Meldung der Bienenvölker
Gemäß der Bienenseuchenverordnung sind jedes Jahr dem Veterinärwesen im Landratsamt Günzburg der Standort und die Anzahl der Völker unter Angabe der Betriebsnummer zu melden.
Varroamittelbestellung
Die diesjahrige Varroamittelbestellung kann zusammen mit der Völkermeldung an der Mitgliederversammlung am 8.3.2024 abgegeben oder per E-Mail an den Vorstand gesandt werden.
Bitte den tierärztlichen Arzneimittel-Abgabebeleg 2024 nur unterschreiben (kein Datum eintragen!).
Unsere Referenten
Für Schulungen und Vorträge stehen unsere Bienenfachwarte zur Verfügung. Unsere Referenten finden Sie unter folgendem Link.
Bienenfachwart
Die Ausbildung und Ernennung zum Bienenfachwart erfolgt durch das Fachzentrum Bienen in Veitshöchheim.
Hier finden Sie die Bewerbungsunterlagen.
Satzung des Bezirksverbands
Satzung des Bezirksverbandes Imker-Schwaben e.V. zum Download.
Wachsuntersuchung
Jede/r Imker/in aus Bayern kann pro Kalenderjahr 1x sein Bienenwachs kostenfrei beim Tiergesundheitsdienst TGD Bayern analysieren lassen.
Hier finden Sie den Antrag zum Download.
Förderprogramme
Auf der Website des Bayrischen Staatsministeriums finden sich Förderwegweiser mit Anträgen. Der Punkt Bienen ist weiter unten auf der Seite.
Dort sind alle Fördermöglichkeiten zu finden:
- Fortbildung für Imker durch Vereine
- Förderung Investiver Maßnahmen in der Bienenhaltung
- Förderung des Imkerns auf Probe / an Schulen
- Förderung staatlich anerkannter Bienenbelegstellen und der Bienengesundheit
- Förderungen von Kontrollkosten (Öko-Zertifizierung)
Ergänzungsversicherung
Die Vertreter des LVBI haben am 20.09.2014 einige Änderungen der Imkerversicherungen beschlossen .
Als Ersatz für die gestrichenen Teile in der Imker-Global-Versicherung können die Mitglieder eine freiwillige Ergänzungs-Versicherung abschlieén.
Ausgefülltes und unterschriebenes Formular an die Geschäftsstelle des LVBI und ein Exemplar an den Vorsitzenden des Ortsvereins senden.
Bienenvergiftung
Nach dem Pflanzenschutzgesetz hat das Julius-Kühn-Institut (JKI) die Bienen auf Schäden durch die Anwendung zugelassener Pflanzenschutzmittel zu untersuchen. Mehr dazu finden Sie auf der Website.
Veranstaltungshinweise
Wie muss ein Veranstaltungshinweis aussehen? Auszug aus dem Merkblatt "Fortbildung für Imker durch Vereine 2014"
Broschüren
Hier finden Sie Informationsschriften rund um die Honigbiene, den Produkte aus dem Bienenvolk und die Imkerei.
Bezug nicht als Download, sondern über die Geschäftsstelle
- Anfängerfibel
- Bienenweide und Naturschutz
- Bienen in heimischer Flur erhalten unsere Natur
- Flatblatt "Werden Sie zum Imker in Bayern"
Bezug als Download:
- Der kleine Beutenkäfer
Ehrungen
Für verdiente Mitglieder unseres Verbandes halten wir eine Reihe von Ehrungen bereit. Hier finden Sie die Antragsformulare und die Verleihbedingungen zum Download:
- Verleihung einer Ehrennadel für langjährige Treue und Ernennung zum Ehrenmitglied oder Ehrenvorsitzenden
- Verleihung einer Verdienstnadel
- Verleihung einer Zandermedallie
Meldung Vorstand
Für die Meldung des Vorstands nach einer Wahl für Ortsvereiene, Kreisverbände und Bezirksverbände kann hier ein entsprechendes Formular heruntergeladen werden.
Medienausleihe beim Landesverband
Eine Zsammenstellung der vorhandenen Medien mit einer Kurzbeschreibung kann hier heruntergeladen werden.
Verleihbedingungen:
- Die Bestellungen müssen spätestens vier Wochen vor dem Vorführtermin bei der Geschäftsstelle eingehen.
- Die Verleihung ist kostenlos für Gliederungen des LVBI.
- Die Weiterverleihung an Dritte und das Kopieren von DVD's und CD's ist nicht gestattet.
- Der Entleiher haftet für schuldhafte Beschädigungen und Verlust.
Registernummer
Zur eindeutigen Identifikation muss allen meldepflichtigen Betrieben von dem zuständigen Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten eine zwölfstellige Registernummer zugeteilt werden. Die Zuteilung ist für den Imker kostenlos.
Die Kontaktdaten des zuständigen Amts finden Sie hier.
Web-Verbund des LVBI
Sie möchten als Kreisverband oder Ortsverein des LVBI am Web-Verbund teilnehmen, also eine eigene Internetseite gestalten und veröffentlichen?
Dann senden Sie das ausgefüllte und vom 1. Vorsitzenden unterschriebene Formular an die Geschäftsstelle des LVBI.
Weitere Informationen finden Sie unter folgendem Link im internen Bereich unter Login und weiter über Typo3.
Online-Mitgliedsverwaltung
Ortsvereiene, die an der Online-Mitgliedsverwaltung teilnehmen möchten, stellen einen Antrag an den Landesverband Bayrischer Imker.
Alle Anwender müssen vor der Teilnahme die derzeit gültige Datenschutzerklärung des LVBI zur Kenntnis nehmen und deren Einhaltung mit Ihrer Unterschrift bestätigen.
Alle Formulare finden Sie hier:
Bestellformulare
Imkerversicherungen / Schadenanzeige
Die aktuellen Unterlagen zu den Imkerversicherungen beinhalten
- Übersicht zur Imker-Global-Versicherung, Richtlinien zum Verhalten im Schadenfall, Schadenanzeige Imker-Global-Versicherung, Schadengutachten Imker-Global-Versicherung, Schadenanzeige für Haftpflichtschäden
- Imker-Zusatz-Versicherung
- Übersicht Rechtsschutzversicherungen und Schadenanzeige für Haftpflichtschäden
Maßnahme zur Gewinnung von neuen Imkern
Formulare und Merkblätter zu Imkern auf Probe und Imkern an Schulen unter folgendem Link.
Versicherung / Schaden
Imker-Versicherungen: Wie sich Mitglieder des LVBI gegen Schäden absichern können
Ein heftiger Sturm, ein Blitzschlag oder eine Überschwemmung können bei Imkern zu unvorhergesehenen Sachschäden führen. Zudem haften Imker beispielsweise für die Unbedenklichkeit ihrer Produkte oder auch in Fällen, in denen Gestochene behandelt werden müssen. Zum Schutz vor diesen finanziellen Risiken existieren spezielle Imker-Versicherungen.
Die Imker-Global-Versicherung greift beispielsweise bei Schäden am Bienenvolk, an den Ablegern, am Vatervolk einschließlich Königin oder auch an der eingetragenen Ernte. Der Versicherungsschutz gilt für den Landesverband Bayerischer Imker e.V., alle seine Unterorganisationen (z.B. Kreis-und Ortsvereine, gleichgültig ob sie in ein Vereinsregister eingetragen sind oder nicht) sowie alle Mitglieder des Landesverbandes. Die Imker-Global-Versicherung beinhaltet außerdem eine Haftpflichtversicherung: Sie leistet, wenn Dritte durch den versicherten Imker zu Schaden kommen.
Im Mitgliedsbeitrag des LVBI ist zudem eine Rechtsschutzversicherung für Imker enthalten.
Darüber hinaus haben Mitglieder des LVBI die Möglichkeit, eine freiwillige Ergänzungsversicherung für imkerliche Baulichkeiten wie Bienenhäuser, Wanderwagen, Freistände und/oder imkerliches Inventar, Geräte und Vorräte abzuschließen. Das Antragsformular kann beim 1. Vorsitzenden des Ortsvereins oder bei der Geschäftsstelle angefordert werden. Außerdem steht es hier zum Download bereit. Es muss in zweifacher Ausfertigung ausgefüllt werden: Ein unterschriebenes Exemplar schickt der Antragssteller an die Geschäftsstelle des LVBI, das zweite – gegebenenfalls auch als Kopie – an den 1. Vorsitzenden des Ortsvereins. Die Zusatzprämie entrichten Mitglieder zusammen mit dem Mitgliedsbeitrag an den LVBI.
Weitere Informationen zur Imkerversicherung finden Sie hier.